Schulforum
Schulverpflegung
Kassierer
ARGE Nordschwaben
Schulforum
Schulverpflegung
Webseite
ARGE Nordschwaben
Schulforum
ARGE Nordschwaben
Webseite
Schulforum
Echo
ARGE Nordschwaben
Aufgaben
Der Elternbeirat wirkt bei vielen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Er befasst sich auch mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Ferner unterstützt der Elternbeirat soziale Projekte. Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schülerinnen und Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers / einer Schülerin führen können, gehört zu werden
- Organisation und Unterstützung von Aktivitäten, die das Schulleben bereichern
Zusammensetzung
Der Elternbeirat besteht an allen Schulen mit mehr als 600 Schülern, d. h. auch am Gymnasium Wertingen mit seinen ca. 900 Schülerinnen und Schülern, aus zwölf Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre nach Schulbeginn, spätestens aber bis zum 31. Oktober gewählt.
Die Wahl des Elternbeirats ist am Gymnasium unabhängig von der Wahl der Klassenelternsprecher. Gewählt wird der Elternbeirat direkt durch die anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen. In regelmäßigen Sitzungen (ca. 5 Sitzungen pro Jahr) werden sowohl grundsätzliche Themen als auch Angelegenheiten aus dem aktuellen Schulgeschehen behandelt. Meistens wird zu diesen Sitzungen der Schulleiter eingeladen, damit er die Gelegenheit hat, wichtige Informationen weiterzugeben, manchmal auch Gäste (z.B. Lehrkräfte oder SMV).
Funktion
Der Elternbeirat des Gymnasiums Wertingen vertritt die Interessen der Eltern und Schülerinnen und Schüler und legt großen Wert auf eine gute und konstruktive Kommunikation zwischen Schulleitung, Schülermitverwaltung und Eltern. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen konkretisiert dies: „Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, […] die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.“ (Bildungs- und Erziehungsauftrag nach dem BayEUG, Art. 76).